Was gilt für den Winterdienst auf einem (Kunden-)Parkplatz?
Ein öffentlicher wie privater Parkplatz muss vom Betreiber bei allgemeiner Glätte gestreut werden. Der Umfang des zumutbaren Winterdienstes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (z.B. keine Streupflicht zwischen parkenden Pkw).
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