Wann sind wiederkehrende Straßenbaubeiträge unzulässig?
Saniert eine Gemeinde ihre Straßen, dürfen die Kosten auf die Anlieger umgelegt werden. Unzulässig ist jedoch, zur Abrechnung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen alle Verkehrsanlagen zu einem Abrechnungsgebiet zusammenzufassen.
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