Solardächer dürfen Nachbarn nicht blenden
Ein Nachbar muss die extreme Blendwirkung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Nachbarhauses nicht dulden. Deren Eigentümer muss für Abhilfe sorgen. Staatliche Förderung von Photovoltaikanlagen begründet keine Duldungspflicht.
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