Mehrfamilienhaus: Doch kein Recht auf grenzenlosen Kinderlärm?
Kinderlärm ist als Begleiterscheinung kindlichen Verhaltens grundsätzlich zu dulden. Doch Stampfen, Poltern und Schreien sowie laute Streitereien in der Familie nebenan kann im Einzelfall die Grenzen der Toleranz überschreiten. Mehr lesen