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Keine Rechtsberatung.
Wer gegen eine Querstange eines auf dem eigenen Grundstück aufgestellten Baugerüsts läuft und sich dabei verletzt, kann von der Gerüstfirma keinen Schadensersatz verlangen. Mehr lesen
Lässt ein Verkäufer von einer Fachfirma Mängel an einem Haus beseitigen, darf er grundsätzlich vom Erfolg der Maßnahme ausgehen. Aus einer unterbliebenen Erfolgskontrolle kann keine Arglist abgeleitet werden. Mehr lesen
Spielplätze müssen der Baugenehmigung entsprechend gebaut, ausgestattet und instandgehalten werden. Der Anspruch darauf verjährt nicht. Mehr lesen
Auch in Wohnungseigentümergemeinschaften, die nur aus zwei Parteien bestehen, setzt ein Zahlungsanspruch der Gemeinschaft gegen einen Wohnungseigentümer einen Beschluss voraus. Mehr lesen
Ein Grundstückseigentümer muss auch einen extrem hohen Wasserverbrauch bezahlen, wenn er keinen konkreten technischen Defekt des Wasserzählers nachweisen kann. Die Wahrscheinlichkeit eines Defekts reicht zu seiner Entlastung nicht aus. Mehr lesen
Vermietete Immobilien verkaufen sich schlechter als nicht vermietete. Deshalb kommt es immer wieder zu vorgetäuschten Eigenbedarfskündigungen, um den Mieter loszuwerden. Das kann für den Vermieter teuer werden, wenn es der Mieter merkt. Mehr lesen
Ein Grundstückseigentümer hatte im Garten seines Einfamilienhauses monatelang einen zwei bis drei Meter hohen Müllberg angesammelt. Den muss er nun abtragen und entsorgen. Begründung: Das Wohl der Allgemeinheit wird dadurch gefährdet. Mehr lesen
Wer eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen will, muss damit rechnen, dass der Mieter sich auf die juristischen Hinterbeine stellt und Kaufinteressenten abschreckt. Das ist zulässig, wenn auch in Grenzen. Lügen darf er nicht. Mehr lesen
Der Verwalter einer Wohungseigentümergemeinschaft kann die Eigentümer nicht ermächtigen, einen anderen Verwalter zu beauftragen, die Jahresabrechnung zu erstellen. Mehr lesen
Wer ein altes Haus verkauft, muss den Käufer vollständig und sorgfältig über etwaige Mängel aufklären. Sonst können unliebsame Überraschungen auf Käuferseite wie bei Starkregen eindringendes Wasser in den Keller zum Rücktritt berechtigen. Mehr lesen