Verstößt ein blickdichter Zaun gegen das Verunstaltungsverbot?
Wer einen blickdichten Grenzzaun errichtet, verstößt nicht zwingend gegen das baurechtliche Verunstaltungsverbot. Eine bauliche Anlage kann nur bei einer den Geschmacksinn verletzenden Hässlichkeit als Verunstaltung angesehen werden. Mehr lesen