Winterdienst setzt allgemeine Glättebildung voraus
Erst das Vorliegen einer „allgemeinen Glätte“ verpflichtet Anlieger und Grundstückseigentümer zum Winterdienst. Folglich müssen Fußgänger auf Gehwegen aufpassen und mit Eisflächen von einem Quadratmeter Größe rechnen.
Mehr lesen