„Wilde Mülldeponie“ im Garten muss entsorgt werden
Ein Grundstückseigentümer hatte im Garten seines Einfamilienhauses monatelang einen zwei bis drei Meter hohen Müllberg angesammelt. Den muss er nun abtragen und entsorgen. Begründung: Das Wohl der Allgemeinheit wird dadurch gefährdet. Mehr lesen