Immobilienerwerb: Haftung auch für Angaben in Exposé
Feuchte Wände stellen bei einem alten Gebäude einen Mangel dar, wenn es als sanierte »Luxusimmobilie« angepriesen wurde. Eine Haftung trotz vereinbarten Haftungsausschlusses ist möglich, wenn der Verkäufer seine Hinweispflichten verletzt.
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