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Muss ein Eigentümer zur Schere greifen, wenn Wildwuchs aus seinem Garten ein Verkehrsschild überwuchert?

Wohnungseigentum & Grundbesitz 18. Juni 2021
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otoHelin / stock.adobe.com

Verdeckt Wildwuchs auf einem Privatgrundstück ein (öffentliches) Verkehrsschild, ist der Eigentümer verpflichtet, die Pflanzen zurückschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Ein Verkehrsschild an einer öffentlichen Straße wurde während der Vegetationsperiode durch hohe und wildwachsende Sträucher und Büsche verdeckt. Die Pflanzen wucherten von einem benachbarten Privatgrundstück aus in den Straßenraum hinein.

Die zuständige Behörde forderte den Grundstückseigentümer auf, den Wildwuchs zu beseitigen. Dieser lehnte die Verantwortung dafür ab. Er klagte gegen den entsprechenden Bescheid.

Doch das Verwaltungsgericht Greifswald gab der Behörde recht: Der Grundstückseigentümer hat die von seinem Grundstück ausgehende Störung der öffentlichen Sicherheit zu beseitigen. Er muss folglich die Sträucher und Büsche zurückschneiden.

Als Rechtsgrundlage ist eine Vorschrift aus dem landesrechtlichen Straßen- und Wegegesetz (hier: Mecklenburg-Vorpommern) heranzuziehen. Dort heißt es: »Wird ein Verkehrsschild verdeckt, führe dies zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.« Daraus folgt eine Beseitigungspflicht des Grundstückseigentümers.

Hingegen kann der Bescheid nicht auf die Straßenreinigungssatzung gestützt werden. Das Hineinwachsen von Sträuchern und Büschen von einem Privatgrundstück in den Straßenraum stellt keine Verschmutzung der Straße im Sinne der Verordnung dar.

VG Greifswald, Urteil vom 24.2.2021, 3 A 1417/20 HGW