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GmbH oder UG? Was bei der Wahl der Rechtsform zu beachten ist

Unternehmen gründen 2. Februar 2017
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GmbH oder UG? Was ist bei der Wahl zu beachten?

© Rawpixel.com / fotolia.com

Der Weg in die eigene Selbstständigkeit bedarf einer sorgfältigen Planung. Die Frage nach der Organisation und Grundstruktur eines Unternehmens ist für die Verwirklichung der eigenen Geschäftsidee eine schwierige und wichtige Entscheidung.

Der Jurist umschreibt diese Problematik mit dem Begriff der Rechtsformwahl. Eine Rechtsform ist das Grundgerüst eines Unternehmens. Durch die Wahl der Rechtsform werden die rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere Haftungsfragen – festgelegt.

Gründung einer Kapitalgesellschaft

In Deutschland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine der beliebtesten Rechtsformen. Allein letztes Jahr verzeichnet die GmbH einen bundesweiten Zuwachs von 27.000 neuen Gründungen. Viele Unternehmer gründen eine GmbH wegen der weitreichenden Haftungsbeschränkungen. Die Gesellschafter der GmbH haften im Regelfall nur mit dem Vermögen, das in die GmbH eingebracht wurde. Zudem ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch im Ausland sehr angesehen, denn diese Rechtsform vermittelt Seriosität und Zuverlässigkeit. Trotzdem ist die GmbH nicht frei von Nachteilen: Mit einem Betrag von 25.000 € ist das vom Gesetz geforderte Mindeststammkapital nicht gerade gering.

Der Gesetzgeber hat 2008 mit der Reform des GmbH Gesetzes (GmbHG) auf dieses Problem reagiert und führte die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in das GmbHG ein. Es handelt sich bei der UG (haftungsbeschränkt) aber nicht um eine neue oder weitere Rechtsform, sondern vielmehr um eine Unterform der GmbH. Sie wird daher auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet.

Unterschiede: GmbH vs. UG (haftungsbeschränkt)

Da die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nur eine Variante der GmbH ist, läuft ihe Gründung nach dem gleichen Schema ab, wie bei der GmbH. So ist auch bei der Gründung der UG (haftungsbeschränkt) der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, die notarielle Beurkundung und die Anmeldung und Eintragung beim Handelsregister erforderlich. Trotz der wesentlichen Ähnlichkeiten gibt es folgende Abweichungen zwischen den Gesellschaften:

  • Ein wesentlicher Unterschied zwischen der UG (haftungsbeschränkt) und der GmbH liegt bei der Einzahlung des Stammkapitals. Bei der UG (haftungsbeschränkt) darf das Mindeststammkapital von 25.000 € unterschritten werden. Die UG (haftungsbeschränkt) kann somit mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden.
  • Eine weiteres besonderes Merkmal bei der UG (haftungsbeschränkt) ist, dass das Mindestkapital immer als Bareinlage geleistet werden muss. Sacheinlagen – wie bei der GmbH – sind nicht erlaubt. Zudem darf die Eintragung in das Handelsregister nur erfolgen, wenn das gesamte Stammkapital sofort eingezahlt wurde. Im Gegensatz zur UG (haftungsbeschränkt) reicht bei der GmbH die Zahlung der Hälfte des Stammkapitals (12.500 €). Insofern ist bei der GmbH das komplette Stammkapital nicht sofort fällig.
  • Des Weiteren muss bei der UG (haftungsbeschränkt) im Krisenfall sofort eine Gesellschafterversammlung einberufen werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Überschuldung der Kapitalgesellschaft droht. Bei der GmbH gilt dagegen eine dreiwöchige Schonfrist.
  • Die Firma der UG (haftungsbeschränkt) muss entweder den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten. Eine Abkürzung des Zusatzes „(haftungsbeschränkt)“ ist nicht zulässig. Bei der GmbH darf hingegen der Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ abgekürzt werden.
  • Ein weiterer wichtiger Unterschied zur GmbH ist, dass zum Jahresende nicht alle Gewinne der UG (haftungsbeschränkt) ausgeschüttet werden dürfen. Die UG (haftungsbeschränkt) ist verpflichtet, ein Viertel der Jahresgewinne nach Verrechnung mit möglichen Verlusten als gesetzliche Rücklage zurückzuhalten. Wenn diese Rücklagen eine Summe von 25.000 Euro erreicht haben, kann die UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH umgewandelt werden.
  • Die UG (haftungsbeschränkt) ist besonders aufgrund des geringen Stammkapitals für kleine Unternehmen oder Dienstleistungsanbieter eine sinnvolle Alternative zur GmbH. Dennoch ist die Interessenlage eines Unternehmers immer das maßgebliche Kriterium für die Wahl der „richtigen“ Rechtsform. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Einführung der UG (haftungsbeschränkt) die Vereinfachung der Gründung einer Kapitalgesellschaft. Die UG (haftungsbeschränkt) wurde von der Wirtschaft positiv aufgenommen. Bis zum Ende des Jahres 2013 wurden mehr als 100.000 neue UG (haftungsbeschränkt) Gründungen verzeichnet. Die Reform ist daher als gesetzgeberischer Erfolg zu werten.

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