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Gesellschaftsvertrag Ein-Personen-Gesellschaft
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Das bietet dir dieser Ein-Personen-Gesellschaftsvertrag
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Deine Vorteile durch die Vertragserstellung mit Smartlaw
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Du erhältst einen ausformulierten und einsatzbereiten Ein-Personen-Gesellschaftsvertrag in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).
Gründung einer Ein-Personen-Gesellschaft: Das Wesentliche im Überblick
Eine Ein-Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der eine einzelne Person sowohl das Unternehmen gründet als auch alleinig führt und für alle Verbindlichkeiten persönlich haftet. Sie eignet sich gut für Einzelunternehmer, die unabhängig arbeiten möchten, ohne Partner einzubeziehen.
Satzungserstellung: Für die Gründung einer Ein-Personen-GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Dieser Vertrag, auch Satzung genannt, enthält grundlegende Informationen wie den Namen der Firma, den Sitz und den Unternehmensgegenstand.
Beurkundung: Die Satzung kann online erstellt und zu Hause ausgedruckt werden. Anschließend muss sie beim Notar Ihrer Wahl beurkundet werden. Neben der Beurkundung sind weitere Schritte erforderlich, wie die Anmeldung beim Handelsregister.
Stammkapital: Für eine Ein-Personen-GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro, wobei die Einlage auch in Sachwerten möglich ist, jedoch nicht empfohlen wird. Eine UG (haftungsbeschränkt) benötigt ein Mindestkapital von einem Euro, was sie für Unternehmen mit geringerem Startkapital attraktiv macht.
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