Erbvertrag: Vorverstorbene Schlusserbin darf durch neues Testament ersetzt werden
Mit einem Erbvertrag binden sich in erster Linie die Vertragsparteien, wenn sie sich darin gegenseitig zu Erben einsetzen. Andere Verfügungen können dagegen unter bestimmten Umständen noch nach dem Tod des Erstverstorbenen geändert werden.
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