Reiserücktrittskostenversicherung: Stornokosten werden nur bei vollständigem Vortrag zum Krankheitsverlauf erstattet
Der Anspruch auf Erstattung von Stornokosten aus einer Reiserücktrittsversicherung wegen einer »unerwartet schweren Erkrankung« setzt voraus, dass vollständige und konkrete Angaben zum Krankheitsverlauf gemacht werden.
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