Schüler muss nicht wegen Verhalten seines Vaters die Schule wechseln
Ein Schüler, dessen Verhalten und Leistung völlig untadelig ist, kann nicht wegen der Pöbeleien seines Vaters gegenüber der Schulleitung an eine andere Schule verwiesen werden: Der Junge haftet nicht für die Handlung seines Vaters. Mehr lesen