EuGH stärkt Fluggastrechte bei vorverlegtem Flug
Reisenden steht auch dann eine Entschädigung nach der Fluggastrechte-Verordnung zu, wenn ihr Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt wurde. Eine solche Vorverlegung stellt rechtlich eine Annullierung dar, urteilte der EuGH.
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