Wie kann der Zugang eines Behördenschreibens bewiesen werden?
Die Behörde trägt die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang eines Behördenschreibens. Bestreitet der Adressat einfach den Zugang, kann der Nachweis mittels Indizien geführt werden (z.B. richtige Adressierung, Dokumentation des Versands).
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