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Entschädigung wegen Verspätung an der Sicherheitskontrolle

Reisen & Urlaub 29. Juni 2022
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Viacheslav Yakobchuk / stock.adobe.com

Wer einen Flug infolge überlanger Wartezeit vor der Sicherheitskontrolle verpasst, obwohl er sich an die Ankunftsempfehlungen des Flughafens gehalten hat, kann Entschädigung verlangen.

Die Fluggäste hatten einen Flug ab Frankfurt/Main in die Dominikanische Republik gebucht. Der Flieger sollte um 11:50 Uhr starten. Die Passagiere waren bereits um 9:00 Uhr am Check-in auf dem Airport in Frankfurt. Damit waren sie deutlich früher vor Ort, als die vom Flughafen-Betreiber für internationale Flüge ausgesprochene Empfehlung von zwei Stunden vor Abflug.

Nach dem Check-in begaben sich die Reisenden zur Sicherheitskontrolle, die sie gegen 10:00 Uhr erreichten. Die Kontrolle zog sich aufgrund unzureichender Organisation vor Ort so lange hin, dass sie den Flugsteig erst nach Abschluss des Boardings um 11:30 Uhr erreichten und den Flug verpassten.

Sie verlangten von der Bundesrepublik Deutschland als Organisatorin der Sicherheitskontrolle Ersatz der Kosten für Ersatztickets und eine zusätzliche Übernachtung am Flughafen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main gab den Flugreisenden recht. Die lange Wartezeit bei der Sicherheitskontrolle war ursächlich dafür, dass sie ihren Flug verpassten. Zwar mussten sich die Passagiere grundsätzlich auf eine Kontrolle einstellen, die auch eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann. Allerdings durften sie sich an den zeitlichen Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder den Vorgaben der Fluggesellschaft orientieren. Da die gestrandeten Fluggäste sich daran gehalten hatten bzw. die Empfehlungen sogar »übererfüllten«, durften sie davon ausgehen, ihren Flug rechtzeitig zu erreichen.

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.1.2022, 1 U 220/20

Unser Rechtstipp:

Aufgrund pandemiebedingter längerer Kontrollprozesse beim Check-in oder den Sicherheitskontrollen sollten sich Flugreisende dringend an die zeitlichen Empfehlungen der Flughäfen und Fluggesellschaften halten – und wenn möglich einen zusätzlichen Sicherheits-Zeitpuffer einplanen.