Zur Haftung des Reiseveranstalters bei einem »Rail & Fly«-Angebot
Das Angebot „Zug zum Flug“ kann aufgrund der Werbung Bestandteil der Pauschalreise sein. Ansprüche gegen den Veranstalter auf Erstattung und Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude sind bei einer Zugverspätung möglich.
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