Filesharing: Für Urheberrechtsverletzung haftet weder das 11-jährige Enkelkind noch der Opa
Für eine Urheberrechtsverletzung eines 11-jährigen Kindes, das über das Wochenende seinen Großvater besucht, haftet der Opa nicht. Er ist nicht aufsichtspflichtig. Eine Haftung des Kindes scheitert an seiner fehlenden Einsichtsfähigkeit. Mehr lesen