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Halloween: Was ist am gruseligsten Tag des Jahres erlaubt - und was nicht?

Sport & Freizeit 31. Oktober 2022
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JenkoAtaman / stock.adobe.com

Halloween ist in Deutschland inzwischen fest etabliert. "Süßes, sonst gibt's Saures", heißt das Motto am 31. Oktober. Wer rechtliche Konsequenzen vermeiden will, muss sich jedoch an einige Regeln halten.
Es ist Sache der Eltern, wann und wie lange sie ihre Kinder allein losziehen lassen. Sofern Ihr Kind eigenständig, zuverlässig und vernünftig ist, ist ihm ein Rundgang durch die Nachbarschaft, um Süßigkeiten zu sammeln, an Halloween auch allein zuzutrauen. Gleichwohl sollten Sie als Eltern Ihre Kinder möglichst lange begleiten oder mit älteren Kindern eine klare Vereinbarung treffen, wie lange sie unterwegs sein und wohin sie gehen dürfen. Denn verletzen Sie Ihre Aufsichtspflicht, haften Sie unter Umständen für (Sach-)Schäden, die Ihr minderjähriger Sprössling in der Halloween-Nacht verursacht.
 
Harmlose Streiche sind erlaubt. Die Türklinke mit Zahnpasta einschmieren, Konfetti in den Briefkasten schmeißen oder ein Klingelstreich, das geht. Das Auto mit Toilettenpapier in eine »Mumie« verwandeln, sofern das Fahrzeug dabei nicht beschädigt wird, ist ebenfalls nicht verboten.

Es gibt aber auch Streiche, die mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen verbunden sind: Farbbomben und Eier an Hauswänden, Türen und Autos werfen; Blumenkästen plündern oder Gartenpflanzen zertrampeln oder herausziehen; brennende Feuerwerkskörper in Briefkästen stecken; Mülltonnen umkippen und dadurch die Straße verschmutzen oder Gully-Deckel herausheben. Von solchen Streichen sollte man tunlichst absehen.
 
Wird eine Grenze überschritten, drohen zivilrechtliche Haftungsfragen (zum Beispiel Schadensersatz) und, wenn ein Straftatbestand erfüllt wird, strafrechtliche Folgen (zum Beispiel Sachbeschädigung oder Brandstiftung).
Wird eine Grenze überschritten, drohen zivilrechtliche Haftungsfragen (zum Beispiel Schadensersatz) und, wenn ein Straftatbestand erfüllt wird, strafrechtliche Folgen (zum Beispiel Sachbeschädigung oder Brandstiftung).