Flugreise: Sturz auf der mobilen Ausstiegstreppe – wer haftet?
Stürzen Fluggäste beim Aussteigen aus dem Flieger auf der Treppe, haftet die Airline grundsätzlich für den Unfall. Außer: Der Passagier hat selbst dazu beigetragen. Sein Verhalten beim Sturz ist für eine mögliche Haftungsbefreiung relevant.
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