Was gilt bei Verspätung bei einem »direkten Anschlussflug« mit unterschiedlichen Airlines?
Der EuGH stärkte die Rechte von Passagieren bei verspäteten Anschlüssen, wenn Teilflüge von verschiedenen Airlines ausgeführt werden. Eine Entschädigung für Verspätungen ist möglich. Entscheidend ist, ob es sich um eine Buchung handelt.
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