Unerlaubtes Entfernen vom Schulausflug rechtfertigt späteren Ausschluss von der Klassenfahrt
Entfernt sich ein Schüler unerlaubt von einem Schulausflug, kann dies seinen Ausschluss von einer späteren Klassenfahrt rechtfertigen. Ein Schüler muss den Anordnungen des Lehrers aus Eigen- und Fremdschutz Folge leisten.
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