Untervermietung einer möblierten Einzimmerwohnung: Bei berechtigtem Interesse nicht genehmigungspflichtig
Wenn Mieter die gesamte Wohnung untervermieten will, braucht er dafür unbedingt das Plazet des Vermieters. Bei einzelnen Zimmern reicht ein berechtigtes Interesse, damit der Vermieter zustimmen muss. Einzimmerwohnungen sind ein Sonderfall. Mehr lesen