Erben & Schenken
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23. Januar 2020
Ausschlagung der Erbschaft versäumt: ausnahmsweise auch nach Fristablauf möglich
Der Bundesgerichtshof hat zugunsten einer Erbin entschieden, dass die Versäumung einer Ausschlagungsfrist auch dann noch angefochten werden kann, wenn sie irrtümlich annimmt, nach der Ausschlagung vom Erbe nichts mehr abzubekommen.
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