Arbeitgeber darf Urlaubstage nicht abrunden
Haben Sie Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Tag umfasst, hat Ihr Arbeitgeber Ihnen diesen in Bruchteilen zu gewähren. Eine Rundung von bruchteiligen Urlaubsansprüchen ist ohne eine gesonderte Rundungsvorschrift unzulässig. Mehr lesen