Erben & Schenken
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28. November 2019
Nottestament vor drei Zeugen nur bei akuter Todesgefahr wirksam
Die Testamentserrichtung ist an strenge Formalien gebunden. Kann der Erblasser nicht mehr selbst testieren, muss ein Notar gerufen werden. Geht das nicht mehr, ist bei akuter Todesgefahr eine Testamentserrichtung vor drei Zeugen zulässig.
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