0800 - 268 4 268 (kostenfrei)
Sie erreichen unser Service-Team: Montag bis Freitag: 8:30 - 17 Uhr
Keine Rechtsberatung.
Wenn der Vermieter weit entfernt von der vermieteten Wohnung lebt, ist es dem Mieter nicht zumutbar zur Belegeinsicht zum Vermieter zu reisen. Mehr lesen
Wer als Mieter zur Wohnung eine Garage anmietet, hat meistens ein Interesse daran, dass diese unabhängig von der Wohnung gekündigt werden kann. Mehr lesen
Indexmieten lassen sich in immer mehr Wohnraummietverträgen finden. Was bedeutet das für den Mieter? Was muss der Vermieter beachten? Mehr lesen
Nicht jeder Mieter hat es gerne, wenn der Vermieter über einen Zweitschlüssel für die Wohnung verfügt. Das muss er auch nicht akzeptieren. Er darf den Schlüssel jederzeit herausverlangen. Auch den sogenannten Notfallschlüssel. Mehr lesen
Die Betriebskostenabrechnung für das vorherige Jahr muss beim Mieter spätestens 12 Monate später eingehen. Das ist in der Regel der 31.12. des Nachfolgejahres. Der Zugang bis 18 Uhr im Briefkasten des Mieters ist dabei noch fristgerecht. Mehr lesen
Wer noch einen Koffer in Berlin hat, lässt ihn gerne da und kommt zurück. Wer eine untervermietete Mietwohnung dort hat, gibt diese auch nicht gerne auf. Muss er aber, wenn er jahrelang keinen ernsthaften Eigennutzungswillen gezeigt hat. Mehr lesen
Wenn ein Vermieter die Kalkulation der geforderten Miete in ihren einzelnen Bestandteilen im Vertrag benennt, ist das rechtlich zulässig. Der Mieter steht nicht schlechter da als ein Mieter, der nur einen Gesamtbetrag im Vertrag stehen hat. Mehr lesen
Als Vermieter können Sie im Mietvertrag vereinbaren, dass Ihr Mieter Pflegearbeiten im Garten übernimmt. Allerdings müssen Mieter nur einfache Gartenpflegearbeiten erbringen. Was das bedeutet, erfahren Sie hier. Mehr lesen
Graffiti-Schmierereien am eigenen Haus mögen die Wenigsten – gleich ob Eigentümer oder Mieter. Die Beseitigungskosten dafür wollen beide ungern tragen. In bestimmten Fällen dürfen Vermieter sie als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Mehr lesen
In Wohngemeinschaften wechseln des Öfteren einzelne Mieter. Das liegt in der Natur der Sache und muss vom Vermieter akzeptiert werden. Ausnahme: Der geplante Neuzugang ist nicht ausreichend solvent. Das ist ein berechtigter Ablehnungsgrund. Mehr lesen