Neuer WG-Bewohner: Vermieter muss bei mangelnder Bonität nicht zustimmen
In Wohngemeinschaften wechseln des Öfteren einzelne Mieter. Das liegt in der Natur der Sache und muss vom Vermieter akzeptiert werden. Ausnahme: Der geplante Neuzugang ist nicht ausreichend solvent. Das ist ein berechtigter Ablehnungsgrund. Mehr lesen