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Was müssen Mieter im Garten tun?

Vermieten von Wohnraum & Garage 3. August 2017
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Was müssen Mieter im Garten tun?

© K.-U. Häßler / adobe.stock.com

Als Vermieter können Sie im Mietvertrag vereinbaren, dass Ihr Mieter Pflegearbeiten im Garten übernimmt. Allerdings müssen Mieter nur einfache Gartenpflegearbeiten erbringen. Was das bedeutet, erfahren Sie hier.

»Es jrünt so jrün …« sang einst Eliza in My fair Lady Professor Higgins vor. Doch so manchem Vermieter ist es etwas zu viel, was da im Mietergarten oder auf dem Balkon so grünt und blüht.

Zwar wünschen sich die meisten Mieter eine Wohnung mit Garten oder Balkon, allerdings verschätzen sich die neuen Gartenbesitzer oft, wie viel Arbeit so ein Garten macht. Und ruck, zuck wird aus einem gepflegten Ziergarten ein Urwald. So sehen Sie das jedenfalls, als Sie Ihren vormals Vorzeigegarten nach einiger Zeit wieder betrachten. Doch Ihr Mieter erklärt Ihnen voller Überzeugung, dass er den Ziergarten jetzt in einen Biogarten umgestaltet hat …

… »Soso …!«, denken Sie sich und wünschen sich insgeheim Ihren Ziergarten zurück. Können Sie dem Mieter jetzt den Gärtner samt Rechnung schicken? Ganz so einfach ist das leider nicht.

Unterscheiden Sie die Gartenpflege von den Gartenpflegekosten

Ob der Mieter den Garten pflegen oder »nur« Gartenpflegekosten zahlen muss, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Und selbst, wenn Sie dort die Gartenpflege (und nicht nur die Kosten!) auf den Mieter übertragen haben, heißt das noch lange nicht, dass der Mieter alle Gartenpflegearbeiten ausführen muss!

Der Mieter muss nur einfache Gartenpflegearbeiten erbringen. Das sind solche, die weder eine besondere Kenntnis noch einen besonderen Kostenaufwand erfordern. Alles, was über das »Normalmaß« hinausgeht, zählt ebenso wie das dazugehörige Material nicht mehr zu den einfachen Gartenpflegearbeiten, die Ihr Mieter erbringen muss.

Mähen, jäten, düngen: Was der Mieter im Garten tun muss

Zu den einfachen Gartenpflegearbeiten gehören:

  • Rasen mähen
  • Unkraut jäten
  • Laub entfernen
  • Beetflächen umgraben

Dagegen muss der Mieter nicht:

  • Pflanzen düngen,
  • nachsäen,
  • den Rasen vertikutieren,
  • Kompost ausstreuen,
  • Hecken und Bäume beschneiden,
  • die Rasenkante abstechen,
  • Platten im Garten und auf der Terrasse reinigen (fegen reicht)

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