Verjährte Betriebskostennachzahlung: Kein Zugriff auf Kaution
Wenn ein Mieter die Betriebskostennachzahlung schuldig bleibt, darf der Vermieter einen entsprechenden Teil der Kaution einbehalten. Das geht aber nur, wenn der Nachzahlungsanspruch nicht verjährt ist. So der Bundesgerichtshof. Mehr lesen