Betriebskostenabrechnung am Silvestertag: Zugang bis 18 Uhr noch fristgerecht
Die Betriebskostenabrechnung für das vorherige Jahr muss beim Mieter spätestens 12 Monate später eingehen. Das ist in der Regel der 31.12. des Nachfolgejahres. Der Zugang bis 18 Uhr im Briefkasten des Mieters ist dabei noch fristgerecht. Mehr lesen