Besichtigungsrecht Mietwohnung: Kündigung bei verweigerter Besichtigung?
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Der Fall: Beschwerde, Besichtigung, Kündigung
Im Zentrum des Urteils steht eine 84-jährige Mieterin, die seit 1979 in ihrer Wohnung lebt. Nachdem eine Nachbarin sich über starken Urin- und Modergeruch aus der Wohnung beschwert hatte, wollte die neue Eigentümerin die Wohnung besichtigen. Sie schlug mehrere Termine vor, doch die Mieterin reagierte nicht oder schickte die Schreiben ungeöffnet zurück. Daraufhin sprach die Vermieterin eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung aus.
Die Entscheidung: Kein Besichtigungsrecht, keine Kündigung
Das Landgericht München I entschied zugunsten der Mieterin. Die Richter betonten, dass eine einzelne Beschwerde nicht ausreicht, um ein Besichtigungsrecht zu begründen. Auch der Hausmeister hatte keine Auffälligkeiten festgestellt. Die Wahrnehmung von Gerüchen sei subjektiv und könne nicht als objektiver Kündigungsgrund dienen. Selbst wenn ein Besichtigungsrecht bestanden hätte, wäre die Verweigerung des Zutritts nicht schwerwiegend genug für eine Kündigung. Eine gerichtliche Durchsetzung des Zutritts wäre der angemessene Weg gewesen.
Fazit: Warum das Urteil für Vermieter wichtig ist
Das Urteil zeigt, dass Vermieter nicht vorschnell kündigen dürfen, wenn ein Mieter eine Besichtigung verweigert. Es braucht konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Mietsache und eine Einzelfallprüfung. Für Vermieter bedeutet das: Sorgfalt und rechtliche Absicherung sind entscheidend, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Das Besichtigungsrecht Mietwohnung ist kein Freifahrtschein für eine Kündigung.
LG München I, Urteil vom 7.2.2025, 14 S 10625/23
Als Vermieter stehen Sie oft vor der Herausforderung, zwischen berechtigtem Interesse und rechtlicher Absicherung zu unterscheiden – besonders bei Besichtigungswünschen. Das Urteil zeigt, wie schnell eine Kündigung scheitern kann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Um solche Risiken zu vermeiden, lohnt sich ein Blick auf die rechtssicheren Kündigungsdokumente von Smartlaw – ob für eine außerordentliche Kündigung bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder eine ordentliche Kündigung bei langfristigen Veränderungen. Mit dem Monats- oder Jahresabo für Vermieter sichern Sie sich Zugriff auf alle wichtigen Mietvertragsdokumente – einfach, digital und rechtlich geprüft.