Direkt zum Inhalt

Mindestlohn: Was ändert sich 2022?

Arbeitsvertrag & Einstellung 9. Juni 2022
Image

magele-picture / stock.adobe.com

Der Mindestlohn wird 2022 mehrmals angehoben. Was genau bedeutet das nun für Arbeitgeber und bestehende Arbeitsverträge?

Der gesetzliche Mindestlohn soll in erster Linie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Mindestlöhnen schützen und zugleich einen fairen Wettbewerb ermöglichen. Voraussetzung zur Erfüllung dieser Ziele ist die stetige Anpassung des Mindestlohns an die wirtschaftlichen Gegebenheiten. 

Der Mindestlohn soll 2022 in mehreren Schritten erhöht werden. Bereits am 1.1.2022 wurde ein neuer Mindestlohn von 9,82 Euro festgesetzt. Im Laufe des Jahres wird es zwei weitere Erhöhungen geben. Ab dem 1.7.2022 liegt der neue Mindestlohn bei 10,45 Euro. Bereits im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition wurde ein brutto Stundenlohn von 12 Euro vorgesehen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Bundestag am 3.6.2022 verabschiedet, sodass der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1.10.2022 auf 12 Euro pro Stunde steigt.

Zugleich hat dies auch Auswirkungen auf die Minijob-Entgeltgrenze. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden für geringfügig entlohnte Beschäftigungen ermöglicht werden kann, wird die Minijob-Entgeltgrenze von vormals 450 Euro auf 520 Euro angehoben. In diesem Zusammenhang wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro erhöht.

Als Arbeitgeber ist es wichtig, diese Änderungen rechtzeitig zu übernehmen, sowohl in den Verträgen als auch bei der Auszahlung des Gehalts. Sollte weniger als der Mindestlohn gezahlt werden, kann ein Bußgeld und die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen drohen. Nutzen Sie die Vereinbarung einer Gehaltserhöhung von Smartlaw, um das Gehalt Ihres Arbeitnehmers an den Mindestlohn anzupassen. Achten Sie als Arbeitgeber ebenfalls bei der Verwendung von Vordrucken für neue Arbeitsverträge auf die Änderung des Mindestlohns.