Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis
Wie lang darf eine Probezeit bei einem befristeten Arbeitsvertrag sein? Mit dieser Frage musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschäftigen. Die Richter stellten klar: Eine starre Obergrenze gibt es nicht. Entscheidend sind vielmehr die konkrete Tätigkeit, die Einarbeitungszeit und die Umstände des Einzelfalls.
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