AGG-Entschädigung trotz Verdacht auf AGG-Hopping
Eine diskriminierende Stellenanzeige kann für Arbeitgeber teuer werden. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat entschieden, dass ein Bewerber Anspruch auf eine AGG-Entschädigung haben kann, selbst wenn Zweifel an seinem tatsächlichen Interesse an der Stelle bestehen.
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