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Richtlinie zur Nutzung von E-Mail und Internet

  • Regeln zur dienstlichen Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz
  • Schützen Sie Ihr Unternehmen durch individuelle Verhaltensregeln

Was bietet Ihnen diese Richtlinie zur Nutzung von E-Mail und Internet?

  • Passen Sie die Verhaltensregeln zur dienstlichen Nutzung von E-Mail und Internet Ihren Bedürfnissen an
  • Schützen Sie Ihr Unternehmen durch gut verständliche und transparente Guidelines
  • Die Richtlinie kann Ihren Mitarbeitern einseitig vorgegeben werden
  • Sie erhalten fertig formulierte Richtlinien in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
  • DSGVO-konform

Was Sie bei den Verhaltensregeln zur Nutzung von E-Mail und Internet beachten sollten

Das Internet und die E-Mail-Kommunikation spielen im geschäftlichen Bereich eine herausragende Rolle. Insbesondere haben E-Mails eine hohe Bedeutung in der alltäglichen und geschäftlichen Kommunikation eingenommen. Allerdings birgt die Nutzung des Internets und von E-Mails durch die Mitarbeiter für Ihr Unternehmen auch Risiken, etwa wenn geltende Gesetze verletzt werden oder die Mitarbeiter nicht hinreichend professionell mit dem Kommunikationsmittel E-Mail umgehen.

Wir bieten Ihnen rechtssichere interne Verhaltensregeln für die dienstliche Nutzung des Internetzugangs und des E-Mail-Systems des Unternehmens inklusive Benimm- und Höflichkeitsregeln, der sogenannten "Netiquette". Wir bieten Ihnen ebenfalls eine Richtlinie zur Nutzung von Social Media.

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Anwendung & Geltungsbereich der Internet & E-Mail Guidelines

Die Verhaltensregeln sind nur für betriebsratslose Betriebe geeignet; besteht ein Betriebsrat, sind dessen Mitbestimmungsrechte zu dem Thema zu beachten.

Die Verhaltensregeln gelten nur für die dienstliche Nutzung des Internets und von E-Mails. Nicht geregelt ist dabei, ob die Mitarbeiter auch das Recht haben, den Internetzugang oder die dienstliche E-Mail-Adresse während oder außerhalb der Arbeitszeiten zu privaten Zwecken zu nutzen. Eine derartige Regelung ist komplex und bedarf der anwaltlichen Beratung im Einzelfall, vor allem zu datenschutzrechtlichen Fragen.

Die Verhaltensregeln beschränken sich auf Inhalte, die Sie als Arbeitgeber einseitig den Mitarbeitern vorgeben können und im Rahmen Ihres Weisungsrechts und der Grenzen des Arbeitsvertrags auch ohne Einvernehmen der Arbeitnehmer wieder ändern können. Eine Unterzeichnung der Verhaltensregeln durch die Arbeitnehmer ist daher nicht notwendig, im Gegenteil. Wir raten davon ab, um die Flexibilität für Änderungen zu erhalten. Wir empfehlen stattdessen eine bloße Bekanntgabe gegenüber den Arbeitnehmern, beispielsweise durch Rundmail, Einstellung in das Intranet, Aushang am schwarzen Brett usw.

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Smartlaw ist geprüft von Trusted Shops, TÜV-Zertifiziert & Mitglied der Datenschutzvereinigung GDD

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