40-Euro-Schadensersatzpauschale gilt auch für verspätete Lohnzahlung
Zahlt ein Arbeitgeber den Arbeitslohn verspätet oder nicht vollständig aus, hat er dem Arbeitnehmer eine Schadensersatzpauschale in Höhe von € 40,- zu zahlen. § 288 Absatz 5 BGB findet auch im Arbeitsrecht Anwendung. Mehr lesen