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Freistellung: Wie Sie bei auslaufendem Arbeitsvertrag entspannt ins Vorstellungsgespräch gehen

Arbeitnehmer & Auszubildende 24. Juni 2016
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© Production Perig / fotolia.com

Gekündigte oder in Kürze arbeitslose Arbeitnehmer, deren befristeter Vertrag ausläuft, müssen schon vor ihrem letzten Tag im Job einen neuen Arbeitgeber suchen und somit auch Vorstellungstermine wahrnehmen.

Unter bestimmten Umständen ist eine Freistellung für Job-Interviews, Arbeitsagentur-Termine und Co. in solchen Fällen arbeitsrechtlich in Ordnung. Wer gekündigt wurde oder wessen befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, der muss die Quadratur des Kreises meistern: Zwar unterliegt man während der letzten Tage in Büro, Werkstatt oder Labor noch der Anwesenheitspflicht, muss sich aber zugleich um einen neuen Arbeitsvertrag bemühen.

Befristete Arbeitsverträge: Schon vor Ablauf ohne Stress ins Vorstellungsgespräch

Arbeitnehmer, deren befristeter Anstellungsvertrag ausläuft, können aufatmen: Niemand braucht Vorstellungsgespräche in dieser Situation auf nächtliche Uhrzeiten legen, um sie irgendwie mit der auslaufenden Vollzeitstelle in Einklang zu bringen. Inhaber endender befristeter Arbeitsverträge oder auch gekündigte Arbeitnehmer haben das Recht, sich für Vorstellungsgespräche von ihrem Noch-Arbeitgeber freistellen zu lassen.

Grundlage hierfür ist § 629 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in dem es heißt: “Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.”
Jedoch sind die Arbeitnehmer verpflichtet, die betreffenden Termine rechtzeitig anzumelden. Als Arbeitnehmer sollten Sie daher Ihren Noch-Arbeitgeber unverzüglich informieren und eine Freistellung beantragen, sobald Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Zu kurzfristig eingereichte Anträge können vom Arbeitgeber abgelehnt werden, weil z.B. so schnell keine Vertretung für Sie gefunden werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Freistellung erfüllt sein?

  1. Sie befinden sich in einem Dauerarbeitsverhältnis, dies kann auch eine Ausbildung sein
  2. Dieses Arbeitsverhältnis endet in naher Zukunft, weil
    • Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag, der nicht verlängert wird oder
    • Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis selbst fristgerecht gekündigt oder
    • Sie haben von Ihrem Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung mit Kündigunsfrist erhalten oder
    • Sie haben einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen

Ab wann darf ich die Freistellung verlangen?

Hier ist die Kündigungsfrist oder das Datum des Vertragsendes ausschlaggebend, die für den jeweiligen Arbeitnehmer gilt. Läuft also beispielsweise ein einjährig befristeter Arbeitsvertrag zum 31.12. des Jahres aus, wäre eine Freistellung für Vorstellungsgespräche ab dem 1. Dezember rechtens.

Für was kann der Arbeitnehmer freigestellt werden?

Die Freistellung ist nicht nur für Vorstellungsgespräche möglich, sondern für alle Termine rund um die Jobsuche, so z.B. auch für

  • Termine bei der Agentur für Arbeit
  • Termine bei privaten Arbeitsvermittlungen
  • die Teilnahme an einem Assessment Center
  • Termine zu Eignungstests
  • ärztliche Untersuchungen, wenn diese für die Bewerbung erforderlich sind

Was tun bei Verweigerung des Arbeitgebers?

Lehnt der Arbeitgeber die Freistellung ab, so empfiehlt es sich, ihn zunächst über den § 629 des BGB aufzuklären. Demnach ist er verpflichtet, der Freistellung zuzustimmen, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Wird die Wahrnehmung des Vorstellungsgespräches dennoch zu Unrecht abgelehnt, dürfen Arbeitnehmer ihren Termin beim potenziellen neuen Arbeitgeber wahrnehmen, ohne eine Abmahnung fürchten zu müssen.