Schwangerschaft: Lohnanspruch bei Beschäftigungsverbot ab dem ersten Tag
Eine schwangere Arbeitnehmerin hat auch dann einen Lohnanspruch, wenn das Beschäftigungsverbot bereits am ersten Tag des neu begründeten Arbeitsverhältnisses besteht. Auf eine vorherige Arbeitsleistung kommt es hierbei nicht an.
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