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Wie Sie Fehler beim Recruiting neuer Mitarbeiter vermeiden

Arbeitsvertrag & Einstellung 16. März 2016
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© Rawpixel.com / fotolia.com

Welches Unternehmen wünscht es sich nicht? Das Geschäft läuft und wächst so gut, dass Sie neue Mitarbeiter benötigen, um Ihr Team zu verstärken. Aber Achtung: bei der Suche nach neuen Mitarbeitern gibt es einige Punkte zu beachten.

0 Toleranz für Diskriminierung

Insbesondere bei der Gestaltung der Stellenanzeigen sowie bei den Fragen im Bewerbungsgespräch lauern Stolpersteine. Da die Diskriminierungsregeln immer strenger werden, gibt es für Sie als Personalverantwortlichen immer mehr Punkte, die Sie bei der Formulierung der Stellenanzeige bedenken müssten. Achten Sie darauf, dass Sie nicht durch eine unglücklich gewählte Formulierung in Ihrer Stellenausschreibung jemanden diskriminieren, andernfalls könnten dem Unternehmen teure Verfahren sowie eine Schadensersatzforderung drohen.

Bei der Frage, was in einer Stellenausschreibung erlaubt ist, bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder auch Antidiskriminierungsgesetz die rechtliche Grundlage. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aufgrund des Alters, der Religion, des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung zu unterbinden. Bei der Personalbeschaffung kann es einige rechtliche Stolperfallen für Unternehmer geben. Hier erfahren Sie, wie Sie diese vermeiden.

Beachten Sie bei der Stellenausschreibung folgendes:

Halten Sie Ihre Stellenanzeige immer allgemein und völlig neutral. Achten Sie zuerst darauf, ob mit Ihrer Stellenausschreibung auch beide Geschlechter angesprochen sind, suchen sie also z.B. nicht nur nach einem Elektroniker, sondern auch nach einer Elektronikerin. Damit man Ihnen keine Diskriminierung aufgrund des Alters vorwerfen kann, sollten Sie in Ihrem Ausschreiben Formulierungen, die darauf schließen lassen, vermeiden. Suchen Sie in Ihrer Anzeige also weder nach einem jungen Mitarbeiter, noch nach einer Ergänzung für „ein junges Team“, beides kann Ihnen andernfalls Ärger einbringen. Auch wenn der Wortlaut „junges, hochmotiviertes Team“ – da er sich nicht eindeutig auf das Alter der Mitarbeiter bezieht – in einem Beschluss des LAG Baden-Württemberg (15.01.2016, Az.: 19 Sa 27/15) für rechtmäßig erklärt wurde, ist bei dieser und ähnlichen Formulierungen weiterhin Vorsicht geboten.

Auch wenn das Bewerbungsfoto zu jeder Bewerbung dazu gehört, sollte man es heute unterlassen, ausdrücklich nach einem aussagekräftigen Bewerbungsfoto zu fragen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass dem Unternehmen vorgeworfen wird, es würde Bewerber nach dem Aussehen aussortieren.

Diskriminierend kann es ebenfalls sein, wenn sie in Ihrer Anzeige explizit nach „Muttersprachlern“ suchen, vermeiden Sie dies, indem Sie anstatt dessen nach Bewerbern mit „sehr guten Deutschkenntnissen“ suchen.

Zusammengefasst sollten Sie also immer die fachlichen Anforderungen für den Beruf in den Vordergrund stellen!

Checkliste für die Formulierung der Stellenanzeige:

  • Formulierungen neutral und allgemein halten

  • Formulierungen geschlechtsneutral halten, benutzen Sie hinter der Stellenbezeichnung beispielsweise (w/m) oder (männlich/weiblich)

  • Keine Altersangaben oder welche, die auf das Wunschalter schließen könnten

  • Fordern Sie kein Bewerbungsfoto

  • Fachliche Anforderungen in den Vordergrund stellen

Richtiges Verhalten im Vorstellungsgespräch

Ist die erste Hürde genommen und auf Ihre Anzeige haben sich viele potentielle Bewerber gemeldet, so wird es Zeit, diese in einem Vorstellungsgespräch persönlich kennen zu lernen!

Doch auch hier gilt es wieder, einiges zu beachten:

Generell zulässige Fragen sind solche, die sich nach der Ausbildung, den Qualifikationen, dem Werdegang und nach Fort- und Weiterbildung richten, auch nach fachlichen Einzelheiten der vorherigen Tätigkeiten darf gefragt werden.

Natürlich müssen Ihre Fragen wieder mit den Vorgaben des AGG zu vereinbaren sein. Wichtig ist, privates und persönliches außen vor zu lassen. Zum Beispiel sind Fragen bezüglich der Familienplanung oder der Religionszugehörigkeit verboten, ebenso wie allgemeinere Fragen nach eventuellen Vorstrafen. Bewerber sind in diesem Fall nicht dazu verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Trotzdem gibt es einige Ausnahmen, nämlich dann, wenn die Fragen in direktem Bezug zur ausgeschriebenen Stelle stehen.

So darf man z.B. einen Bewerber für eine Pastorenstelle nach seiner Religionszugehörigkeit fragen. Fragen nach den finanziellen Verhältnissen sind dann gestattet und wahrheitsgemäß zu beantworten, wenn für die Stelle ein hohes Vertrauensverhältnis Voraussetzung ist, wie bei einem Geldboten eines Geldinstituts.

Gesundheitliche Fragen darf man dann stellen, wenn davon die Einsatzfähigkeit des Bewerbers abhängt, wie es im Gesundheitswesen oder im Umgang mit Lebensmitteln der Fall ist.

Checkliste für Fragen im Vorstellungsgespräch:

  • Erstellen Sie vorab einen Fragenkatalog

  • Richten Sie Ihr Augenmerk auf fachliche Qualifikationen

  • Führen Sie das Gespräch am besten zu zweit, so kann jemand den Gesprächsverlauf bezeugen

  • Dokumentieren und archivieren Sie das Gespräch

  • Dokumentieren und archivieren Sie ebenfalls ihre Entscheidungsgründe, so können Sie später nachweisen, dass keine Diskriminierung stattfand.

Lesen Sie hierzu auch unseren Rechtstipp: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Was Arbeitgeber wissen müssen