Schwangere genießen Kündigungsschutz ab Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
Das gesetzliche Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gilt auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Aufnahme der Tätigkeit. Der Schutz greift, sobald die Frau den Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Mehr lesen