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Hotel in Flughafennähe als Reisemangel

Reisen & Urlaub 26. August 2022
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Markus Mainka / stock.adobe.com

Bei Pauschalreisen kann nächtlicher Fluglärm rund um das Hotel zu einem Reisepreisminderungsanspruch führen. Vorausgesetzt, in den Reiseunterlagen ist kein expliziter Hinweis auf diesen Umstand enthalten.

Ein Urlauber konnte seine Urlaubsreise auf die Insel Kos nicht genießen, weil mehrmals nachts Flugzeuge im Landeanflug über das von ihm gebuchte Hotel geflogen waren. Den nächtlichen Fluglärm sah der Mann als Reisemangel an. Er sei dadurch in seiner Nachtruhe gestört worden. Der Reiseveranstalter lehnte den Anspruch auf Reisepreisminderung ab.

Die erste Instanz entschied zunächst zugunsten des Tour Operators, da die nächtlichen Störungen nicht konkret nachgewiesen werden konnten. Der Reisende ging in Berufung und entschied den Rechtsstreit für sich. Das wollte aber der Reiseveranstalter nicht auf sich sitzen lassen und zog vor den Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH gab dem Pauschalreisenden Recht: Er kann eine Reisepreisminderung beanspruchen, denn der nächtliche Fluglärm stellt einen Reisemangel da.

Aus den Angaben im Reisekatalog ergab sich nicht, dass sich das Hotel direkt in der Einflugschneise des Flughafens Kos befindet. Insbesondere aus dem Umstand, dass die Entfernung des Hotels zum Flughafen 9 km beträgt und der Transfer etwa eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, konnte man nicht auf entsprechenden Fluglärm schließen.

Es ist dabei nicht die Aufgabe des Urlaubers, sich beim Veranstalter und/oder Hotel zu erkundigen, ob sein Hotel in einer Einflugschneise liegt. Der Tour Operator hätte spätestens in den Reiseunterlagen explizit darauf hinweisen müssen.

BGH, Urteil vom 8.2.2022, X ZR 97/20