Tod des Mieters: Kinder dürfen in der Wohnung bleiben, auch ohne gemeinsame Haushaltsführung
Stirbt ein Wohnungsmieter, tritt das im Haushalt lebende Kind von Gesetzes wegen in den Mietvertrag ein. Das gilt auch, wenn zwischen dem Mieter und seinem Kind ein Untermietvertrag bestand. Eine gemeinsame Haushaltsführung ist nicht nötig. Mehr lesen