Eins von zwei inhaltlich identischen Testamenten zerrissen: Bei eindeutigem Erblasserwillen sind beide unwirksam
Sind zwei inhaltlich identische Testamente in der Welt und ist der Erblasserwille eindeutig, die Verfügung darin getroffene Verfügung aufheben zu wollen, reicht es, eins zu zerreißen. Das andere wird dann ebenfalls unwirksam. Mehr lesen