Kindesunterhalt: Rechtlicher Vater muss Vaterschaft zu einem nicht leiblichen Kind nicht anfechten
Wer nur der rechtliche, aber nicht der leibliche Vater eines ehelich geborenen Kindes ist, braucht die Vaterschaft nicht anzufechten. Selbst dann nicht, wenn seine leiblichen Kinder dadurch weniger Kindesunterhalt von ihm bekommen. Mehr lesen