Schmerzensgeld: Wenn der Boden zu heiß wird
Eine Schwimmbadbetreiberin muss die Besucher ihres Bades vor Gefahren schützen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass sich kein Badegast die Fußsohlen an einer Metallplatte verbrennt, die im Boden eingelassen ist und sich in der Sonne aufheizen Mehr lesen