Kreuzfahrt darf auch ohne konkrete Reisewarnung abgesagt werden
Eine Reederei darf eine Kreuzfahrt vor Reisebeginn wegen der Ausbreitung der Pandemie absagen – selbst wenn keine konkrete Reisewarnung für das Zielgebiet vorliegt. Reisende erhalten den Reisepreis zurück, aber keinen Schadensersatz. Mehr lesen