Vertrag nicht unterschrieben – Patientin muss trotzdem zahlen
Wählt eine Patientin nach umfassender Beratung eine Behandlung aus, kann sie die Zahlung nicht verweigern. Das gilt sogar, wenn die Zahnarzthelferinnen versehentlich nicht bemerken, dass sie den Behandlungsvertrag nicht unterschrieben hat. Mehr lesen