Betreuung Erwachsener: Gutgläubigkeit schützt den Betreuer vor Haftung
Wer als Betreuer für die Vermögensverwaltung einer betreuungsbedürftigen Person vom Gericht bestellt worden ist, unterliegt einem Haftungsrisiko. Anders sieht es aus, wenn der Betreuer redlich im Sinne des Betroffenen gehandelt hat. Mehr lesen