Keine Ausgleichszahlung bei Flugumleitung zu nahe gelegenem Flughafen
Die Umleitung eines Fluges zu einem nahegelegenen Flughafen (z.B. Berlin Tegel statt Schönefeld) berechtigt Passagiere nicht, eine pauschale Entschädigung zu verlangen – sofern der Flug nicht mindestens drei Stunden Verspätung hat.
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