Reiseveranstalter muss bei Corona-bedingter Stornierung eindeutig auf Rückzahlungsanspruch hinweisen
Ein Reiseveranstalter muss auf seiner Internetseite klar darauf hinweisen, dass Kunden im Fall einer Corona-bedingten Stornierung der Reise einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises haben.
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