Ärger mit dem Reisepass: Behörden-Panne keine „höhere Gewalt“
Gültige Reisepapiere sind Sache des Reisenden. Ein Reiseveranstalter muss nicht den gesamten Reisepreis erstatten, wenn der Pass eines Kunden von den Behörden irrtümlich als abhandengekommen gemeldet wird. Dies ist kein Fall höherer Gewalt. Mehr lesen