Flugticket-Erstattung muss auch in Zeiten von Corona zügig gehen
Ist wegen der Corona-Pandemie ein Flug ausgefallen, muss die Fluggesellschaft den Ticketpreis erstatten – und zwar zeitnah (d.h. innerhalb einer Woche) und auch bei geringen Beträgen (z.B. bei einem Ticket für € 48,48).
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