»Klassik-Reise«: Besetzung bei Opern stellt keine wesentliche Reiseleistung dar – Änderung zulässig
Der Veranstalter von »Klassik-Reisen«, die den Besuch von Opern umfassen, darf in den AGB regeln, dass eine Besetzungsänderung nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten berechtigt – folglich auch nicht zum Rücktritt vom Reisevertrag.
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