Reiseveranstalter haftet nicht für Ausrutscher auf dem frisch gewischten Flughafenboden
Wer als Fluggast auf einem frisch gewischten Boden im Flughafengebäude ausrutscht und sich dabei verletzt, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Der Reiseveranstalter jedenfalls haftet selbst dann nicht, wenn kein Warnschild aufgestellt war. Mehr lesen