Flugentschädigung auch bei Verspätung außerhalb der EU
Der EuGH stärkt die Rechte von Flugreisenden: Bei einer mehr als 3-stündigen Verspätung auch außerhalb der EU gibt es eine Entschädigung. Eine gebuchte Flugreise mit ein- oder mehrmaligem Umsteigen ist als Gesamtheit zu betrachten.
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