Ferienwohnung: Haftung für defektes Inventar
Der Vermieter haftet ohne ein Verschulden nur für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen. Tritt ein Mangel erst später ein, haftet er nur, wenn er den Mangel auch zu vertreten hat. Wichtig ist daher, zu beweisen, wann ein Mangel vorliegt und ob ein Verschulden gegeben ist.
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