Reiserücktritt: kein Auskunftsrecht hinsichtlich der Höhe der Entschädigung
Tritt der Reisende vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück, hat der Reiseveranstalter einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Der Reiseveranstalter muss zwar die Höhe der geltend gemachten Entschädigung darlegen und beweisen, aber keine Auskunft über die konkrete Zusammensetzung geben.
Mehr lesen